Besteht ein Erneuerungsfond?

Zur Deckung der Unterhalts-, Instandhaltungs- und Erneuerungskosten werden zwei separate Fonds eingerichtet:

  • Die Kosten für Benutzung, Unterhalt und Erneuerung der gemeinschaftlichen Teile werden gemäss der Wertquote auf die Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Zur Deckung dieser Kosten wird der Fonds A gebildet. Dieser Erneuerungs- und Sanierungsfonds für gemeinschaftliche Gebäudeteile wird durch jährliche Beiträge geäufnet und wenn möglich zinstragend angelegt. Die Höhe der – direkt von den Mieteinnahmen abgezogenen – Beiträge wird an der ordentlichen Jahresversammlung der Stockwerkeigentümerschaft festgelegt.

  • Zur Finanzierung des Mobiliars und der Einrichtung bzw. des Inventars der Apartments sowie für den Unterhalt der Bauteile im Sonderrecht (Böden, Wände, Sanitärapparate, Küchenapparate, Armaturen usw.) wird der Fonds B gebildet. Die Kosten für diesen Erneuerungs- und Sanierungsfonds für bewirtschaftete Apartments, deren Mobiliar und Inventar werden gemäss der Wertquote festgelegt und direkt von den Mieteinnahmen abgezogen.

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2024 von Media Motion AG.

Zurück zur FAQ-Übersicht