Besteht ein Erneuerungsfond?
Zur Deckung der Unterhalts-, Instandhaltungs- und Erneuerungskosten werden zwei separate Fonds eingerichtet:
- Die Kosten für Benutzung, Unterhalt und Erneuerung der gemeinschaftlichen Teile werden gemäss der Wertquote auf die Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Zur Deckung dieser Kosten wird der Fonds A gebildet. Dieser Erneuerungs- und Sanierungsfonds für gemeinschaftliche Gebäudeteile wird durch jährliche Beiträge geäufnet und wenn möglich zinstragend angelegt. Die Höhe der – direkt von den Mieteinnahmen abgezogenen – Beiträge wird an der ordentlichen Jahresversammlung der Stockwerkeigentümerschaft festgelegt.
- Zur Finanzierung des Mobiliars und der Einrichtung bzw. des Inventars der Apartments sowie für den Unterhalt der Bauteile im Sonderrecht (Böden, Wände, Sanitärapparate, Küchenapparate, Armaturen usw.) wird der Fonds B gebildet. Die Kosten für diesen Erneuerungs- und Sanierungsfonds für bewirtschaftete Apartments, deren Mobiliar und Inventar werden gemäss der Wertquote festgelegt und direkt von den Mieteinnahmen abgezogen.
Zuletzt aktualisiert am 16.10.2024 von Media Motion AG.