Gilt «Eigennutzung» auch für Freunde und Kollegen?
Nein. Eigennutzung gilt ausschliesslich für:
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner
- Eltern
- Nachkommen mit Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Kindern
Gäste von eigenbelegungsberechtigten Personen zahlen eine Entschädigung nur während der Hochsaison. Ausserhalb der Hochsaison entfällt diese Entschädigung, sofern mindestens eine eigenbelegungsberechtigte Person die Wohnung während dieses Zeitraums ebenfalls nutzt.
Zuletzt aktualisiert am 27.02.2025 von Media Motion AG.