Gilt «Eigennutzung» auch für Freunde und Kollegen?
Nein. Eigennutzung gilt ausschliesslich für:
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner
- Eltern
- Nachkommen mit Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Kindern
Gäste von eigenbelegungsberechtigten Personen zahlen keine Entschädigung – weder während der Hochsaison noch während der Nebensaison –, sofern mindestens eine eigenbelegungsberechtigte Person die Wohnung während dieses Zeitraums ebenfalls nutzt. Weitere Angehörige, die nicht unter die vorgenannten Personengruppen fallen, bezahlen unabhängig von der Saison eine Entschädigung in gleicher Höhe wie konventionelle Hotelgäste.
Zuletzt aktualisiert am 07.07.2026 von Media Motion AG.